Phase 6: Vereinbarung/ Memorandum und Umsetzung
- Vereinbarung oder Memorandum: Die für die jeweiligen Themen gefunden Lösungen werden in einer Vereinbarung oder einem Memorandum festgehalten. Die Vereinbarung oder das Memorandum bildet das Ende der sogenannten Entscheidfindungsphase. Um Rechtverbindlichkeit zu erlangen, ist es in verschiedenen Fällen notwendig, die Vereinbarung oder das Memorandum juristisch vertraglich in einen notariellen Vertrag oder eine privatrechtliche Vereinbarung umzusetzen.
- Umsetzung: Die Konfliktparteien können absprechen, wie sie die getroffene Lösung oder Lösungen umsetzen wollen.