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Mediation kurz erklärt
In der Mediation gelten verschiedene Prinzipien: In der Mediation gelten verschiedene Prinzipien:
Selbstverantwortlichkeit
Die einzigen Experten des Konflikts sind die Konfliktparteien selber. Warum? Sie selber wissen besser als jeder andere,
wie der Konflikt entstanden und insbesondere wie er zu lösen ist. Die Mediation stellt den Konfliktparteien ein Instrument
zur Verfügung, den Konflikt zu lösen.
Ergebnisoffenheit
Wenn die Konfliktparteien in eine Mediation kommen und bereits wissen, wie das Ergebnis aussieht, wird eine Mediation
kaum gelingen. Wenn sie allerdings nicht wissen oder nicht zu glauben wissen, wie die Lösung ihres Problems oder ihres
Konflikts am Schluss aussieht, sind die beteiligten Konfliktparteien überhaupt in der Lage, kooperativ miteinander zu
kommunizieren. Ohne Einhaltung dieses Grundsatzes ist eine Mediation nicht möglich.
Freiwilligkeit
Ein zentraler Grundsatz der Mediation ist, dass niemand der Beteiligten zum Verfahren gezwungen werden darf. Es muss
für alle Beteiligten auch stets klar sein, dass sie aus einer Mediation jederzeit aussteigen können. Eine Mediation kann also
nur dann Erfolg haben, wenn die Konfliktparteien selber bestimmen können, was sie tun oder lassen möchten.
Information der Beteiligten
Wenn beide Konfliktparteien in einem fairen Verfahren verbindliche Entscheidungen treffen und damit ihren Konflikt lösen
möchten, brauchen beide Seiten alle relevanten Informationen über diesen Konflikt. Sie müssen auch in der Rechtsfrage
umfassend Bescheid wissen.
Gerichtsverfahren
Wichtig ist vor einer Mediation zu klären, ob zwischen den beiden Konfliktparteien derzeit ein Gerichtsverfahren läuft. Ist
dies der Fall, sollten die Anwälte der beiden Parteien angehalten werden, das Verfahren bis zum Abschluss der Mediation
auszusetzen. Aussetzung des Verfahrens bedeutet lediglich, dass der Prozess im Augenblick, also während dem
Mediationsverfahren, nicht weiter betrieben wird.
Neutralität oder Allparteilichkeit des Mediators bzw. der Mediatorin
Der Mediator hat keine vom Staat zugewiesene Autorität im Sinne einer Entscheidungsgewalt. Dies bedeutet wiederum, dass
der Mediator von beiden Parteien anerkannt sein muss. Dies geht allerdings nur dann, wenn er zum einen keine persönliche
Beziehung zu einer der Parteien unterhält oder sozial, ja sogar finanziell von einer Partei abhängig ist. Der Mediator darf im
Mediationsverfahren keine Entscheidungen treffen, die eine Partei begünstigt oder die andere benachteiligt. Sobald er die
Neutralität in einem der beiden Punkte verletzt, verliert er das Vertrauen der Parteien und damit seine Neutralität oder
Allparteilichkeit.
Vertraulichkeit
Die Konfliktparteien sowie der Mediator verpflichten sich, alle im Mediationsprozess erhaltenen Informationen, offengelegten
Tatsachen und Begebenheiten strikt vertraulich zu behandeln. Es darf nicht sein, dass Informationen, die im Verlaufe der
Verhandlung offenbart wurden, bei einem möglichen Scheitern der Mediation in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren
gegen die andere Partei verwendet werden. Es geht hier insbesondere um die Wahrung des individuellen Persönlichkeitsrechts.
Kosten
Die Kosten der Mediation werden vor dem Verfahren deklariert. In der Regel tragen die Konfliktparteien die Kosten zu gleichen
Teilen.
Mediationsvereinbarung
Nach der ersten Sitzung wird den beiden Konfliktparteien ein Mediationsvertrag mitgegeben. Die beiden Parteien haben bis zur
nächsten Sitzung Zeit, die Vereinbarung zu studieren und zu entscheiden, ob sie das Mediationsverfahren weiterführen wollen
oder nicht. Wichtig nach der ersten Sitzung ist, einen zweiten Sitzungstermin zu vereinbaren.